Private Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen

Schwangerschaft

Zusatzversicherung

Krankenhauszusatzversicherungen in der Schwangerschaft

Viele werdende Mamas denken über den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen für sich selbst oder ihr Baby nach. Nach einer anstrengenden Geburt im Krankenhaus bietet die private Krankenhauszusatzversicherung unter anderem die Möglichkeit das sich Mama, Papa und ihr Baby gemeinsam im Einzelzimmer oder im Familienzimmer von der anstrengenden Geburt erholen können und das ohne zusätzliche Kosten.

Die private Krankenhauszusatzversicherung bietet einem Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit Leistungen in Anspruch zu nehmen, die sonst ausschließlich Privatpatienten vorbehalten sind. Als Beispiel wären unter anderem die Chefarztbehandlung / Chefarztwahl oder auch die Unterbringung im Einzelzimmer bzw. Zweibettzimmer zu nennen.

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Wann abschließen?

Die private stationäre Zusatzversicherung müssen werdende Eltern jedoch unbedingt vor einer bestehenden Schwangerschaft abschließen, da fast alle Versicherungsanbieter für private Krankenhauszusatzversicherungen eine sogenannte „besondere Wartezeit“ für Schwangerschaften von mindestens 8 Monaten haben. Warum? Diese besondere Regelung soll die Versicherungen davor schützen, dass Schwangere ausschließlich für die bevorstehende Entbindung eine private stationäre Zusatzversicherung abschließen und diese nach der Geburt wieder kündigen.

Auch für Ihr neugeborenes Baby können Sie private Zusatzversicherungen, wie beispielsweise die stationäre Zusatzversicherung, abschließen. Diese bietet Ihnen die Möglichkeit den gesetzlichen Versicherungsschutz der Krankenkasse optimal zu ergänzen. Im schweren Krankheitsfall ist dann eine bestmögliche Versorgung für Ihr Kind garantiert.

Leistungen

Entscheiden Sie sich für eine private Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen können Sie, je nach Vertrag / Tarif, beispielsweise folgenden Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Heilpraktikerbehandlungen
  • Naturheilverfahren
  • besondere Medikamente und Heilmittel
  • alle Arten von Schutzimpfungen
  • Brille / Kontaktlinsen
  • Kostenübernahme verschiedener Vorsorgeuntersuchungen

Je nach Tarif erstattet die private Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen die oben aufgeführten Leistungen dem Versicherten bis zu 100%. Es ist auf jeden Fall lohnenswert die vielen Angebote privater Zusatzversicherungen am Versicherungsmarkt untereinander zu vergleichen.

Janina Wolf
Autor: Janina Wolf
Aktualisiert am: 13.04.2021