Erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung

Schwangerschaft

Vorsorgeuntersuchung zwischen der 19. und 22. SSW

Laut Mutterschutzrichtlinien hat jede Frau in der Schwangerschaft Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen. Ab dem ersten Juli 2013 wurden die Mutterschutzrichtlinien um eine weitere Ultraschalluntersuchung ergänzt.

Dieser Artikel ist Bestandteil unserer großen und umfangreichen Schwangerschaftscheckliste.

Zur Checkliste

Allen Schwangeren wird nun bei der zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung die Möglichkeit gegeben, sich für eine erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung zu entscheiden. Die Kosten für die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Den Checklistenpunkt „Erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung“ finden Sie auch in unserer großen Schwangerschaftscheckliste zum Abhaken.

Wann wird der Ultraschall durchgeführt?

1. Basis-Ultraschalluntersuchung: 9. SSW bis  12. SSW

2. Basis-Ultraschalluntersuchung: 19. SSW bis 22. SSW

3. Basis-Ultraschalluntersuchung: 29. SSW bis 32. SSW

Im Rahmen der zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche haben Sie nun die Möglichkeit, sich für eine erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung zu entscheiden. Bei dieser Untersuchung wird Ihr Baby noch genauer untersucht.

Was wird untersucht?

Generell wird bei der zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung folgendes untersucht:

  • Kopfumfang
  • Bauchumfang
  • Länge vom Oberschenkelknochen (Femurlänge)
  • Position der Plazenta in der Gebärmutter
  • Entwicklung von Größe und Gewicht

Beim der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung werden zusätzlich folgende Körperteile genauer per Ultraschalluntersuchung untersucht.

  • Brustkorb und Herz – Größe des Herzens, sind alle vier Kammern gut ausgebildet, schlägt das Herz rhythmisch
  • Kopf – Kopfform, Gehirnkammern, Kleinhirn
  • Sichtbarkeit von Magen und Harnblase
  • Entwicklung von Hals, Rücken (Wirbelsäule) und Bauchdecke

Die Feindiagnostik (Feinultraschall / Organultraschall) ist nicht Bestandteil der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung. Kommt es zu Auffälligkeiten in der Schwangerschaft, erhalten Sie in der Regel eine Überweisung zu einem auf Feindiagnostik spezialisierten Frauenarzt. Sie können sich aber auch unabhängig vom Untersuchungsergebnis für die Feindiagnostik entscheiden – die entstehenden Kosten für diese Untersuchung werden dann aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wer darf die Ultraschalluntersuchung durchführen?

In der Regel kann Ihr Frauenarzt die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung durchführen, wenn er zuvor eine spezielle Zusatzqualifikation in Form einer Wissensprüfung absolviert hat. Ist dies nicht der Fall, kann Ihr Frauenarzt Sie für diese Untersuchung an einen Pränataldiagnostiker überweisen.

Kosten

Die Kosten für die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung werden von den gesetzlichen Krankkassen übernommen. In der Übergangszeit bis Anfang Januar 2014 müssen Sie zunächst die Kosten nach der Untersuchung selbst tragen, bekommen Sie aber von Ihrer Krankenkasse erstattet.

Janina Wolf
Autor: Janina Wolf
Aktualisiert am: 13.04.2021