Betreuung von Kleinkindern: Die Tagesmutter

Kleinkind

Baby

Individuelle und familiäre Betreuungsform

Die Betreuung Ihres Kindes durch eine Tagesmutter ist eine Betreuungsmöglichkeit außerhalb einer institutionellen Kindertagesstätte. Die Tagesmutter betreut zwischen ein und fünf Kinder - in der Regel bis zu einem Alter von drei Jahren - im eigenen Haushalt.

Die individuelle und familiäre Betreuungsform einer Tagesmutter bietet Ihrem Kind eine höhere Aufmerksamkeit. Anders als in der Kinderkrippe oder Kindertagesstätte muss sich Ihr Kind lediglich auf nur eine neue Bezugsperson einstellen von der es über einen längeren Zeitraum betreut wird. Ihrem Kind bleibt so die Umgewöhnung an weitere oder neue Betreuungspersonen wie beispielsweise bei einem Personalwechsel erspart. Eine Tagesmutter kann leichter auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen. Die Erziehungsgrundsätze der Eltern, aber auch die Wünsche und Vorlieben des Kindes wie beispielsweise bei der Ernährung können leichter berücksichtigt werden. In der Regel beziehen Tagesmütter Ihre Tageskinder mit in den Familienalltag ein – beispielsweise wird mittags gemeinsam frisch gekocht. Die meist höhere Flexibilität in den Betreuungszeiten ist für viele Eltern eine Erleichterung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Viele Tagesmütter kooperieren mit anderen Tagesmüttern aus Ihrer Umgebung. Durch gemeinsame Treffen auf Spielplätzen oder kleineren gemeinsamen Ausflügen in die Umgebung kennen sich die Kinder untereinander und die anderen Tagesmütter sind Ihrem Kind vertraut. Im Krankheitsfall können so kurzfristig alternative Betreuungsangebote für Ihr Kind angeboten werden.

Kosten

In der Regel entstehen den jungen Eltern höhere Kosten. Tagesmütter werden pro Stunde gezahlt. Die Kosten sind regional verschieden und richten sich nach dem Betreuungsbedarf und Betreuungsangebot.

Qualifikation der Tagesmutter

Die Eignung zur Tagesmutter wird per Gesetz von den einzelnen Bundesländern geregelt. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es derzeit nicht. Die Ausbildung und deren Inhalte können von Bundesland zu Bundesland stark variieren. Eine Tagesmutter braucht, in der Regel, eine Pflegeerlaubnis. Um diese Pflegeerlaubnis zu bekommen muss sie unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis beim Jugendamt vorlegen. Ein Vorstellen beim Jugendamt und die Besichtigung der Räumlichkeiten sind ebenfalls Bestandteil der Pflegeerlaubnis. Der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses sowie jährliche Fortbildungen sind Pflicht.

Wo finden?

Eine Tagesmutter für Ihr Kind finden Sie über das Jugendamt, über Empfehlungen anderer Eltern oder über Anzeigen in Tageszeitungen.

Janina Wolf
Autor: Janina Wolf
Aktualisiert am: 02.03.2021