Künstliche Befruchtung

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Den Kinderwunsch erfüllen

Wenn bei der natürlichen Fortpflanzung Störungen auftreten und der Kinderwunsch sehr stark ist, dann kann die künstliche Befruchtung Abhilfe schaffen. Heutzutage sind die Methoden der künstlichen Befruchtung sehr vielversprechend, die prozentuellen Erfolgszahlen sind mit dem Fortschritt der Technologien extrem angestiegen.

Methoden zur künstlichen Befruchtung sind vor allem die In-Vitro-Fertilisation, der Kryo-Embryotransfer und die Samenübertragung, die Schwangerschaftsraten liegen hier bei durchschnittlich 30 Prozent. Wenn Störungen der Fortpflanzungsorgane oder entsprechende Erkrankungen vorliegen, dann ist die künstliche Befruchtung für viele Paare die einzige Möglichkeit ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Im ersten Schritt sind die Ursachen für die Unfruchtbarkeit zu klären, damit die richtige Methode angewendet werden kann. Der Gang zu einem Spezialisten und die Behandlung in einer Klinik sind in diesem Falle unausweichlich.

In-Vitro-Fertilisation (IVF)

Bei der künstlichen Befruchtung kommt es zu einer assistierten Reproduktion, wenn das Paar nicht auf einem natürlichen Wege schwanger werden kann. Dazu zählen diverse Verfahren, unter anderem die In-Vitro-Fertilisation, abgekürzt IVF, hier werden Ei- und Samenzelle in einer Glasschale außerhalb des menschlichen Körpers zusammengebracht.

Samenübertragung

Die häufigste Methode bei der künstlichen Befruchtung ist die Samenübertragung, bei dieser Insemination findet die Befruchtung im Körper der Frau statt und das Sperma des Mannes wird instrumentell in den Körper eingebracht.

Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Die Intracytoplasmatische Spermieninjektion, abgekürzt ICSI, ist ebenfalls ein oft durchgeführtes Verfahren in der Reproduktionsmedizin. Bei dieser Methode der künstlichen Befruchtung wird ein einzelnes und vorher geprüftes Spermium in die Eizelle eingebracht. Im Anschluss wird die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter der Frau übertragen. Diese Verfahren finden entweder mit oder ohne hormoneller Unterstützung statt. Damit ein entstandener Embryo im Körper der Frau dauerhaft erhalten bleibt, gibt es zur Hilfestellung bestimmte Medikamente. Dazu gehört unter anderem das Arzneimittel Utrogest. Neben der Behandlung von Beschwerden während der Wechseljahre wird es auch im Bereich der künstlichen Befruchtung eingesetzt.

Embryonenschutzgesetz

Die diversen Verfahren der künstlichen Befruchtung dürfen nur dann angewendet werden, wenn der Kinderwunsch auf natürlichem Wege nicht möglich ist. Im Jahr 1991 wurde das Embryonenschutzgesetz erlassen, welches Regelungen zu diesem Thema enthält und die missbräuchliche Verwendung der Embryonen verhindern soll. Dabei ist strikt festgehalten, dass die Implantation von mehr als drei Embryonen in einem Zyklus verboten ist. Darüber hinaus ist auch das Einfrieren oder Weiterkultivieren von bereits geteilten Embryonen nicht erlaubt. Des Weiteren ist jegliche medizinische Forschung an Embryonen in Deutschland illegal.

Kosten

Die endgültigen Kosten der künstlichen Befruchtung können stark variieren und sind abhängig von dem Alter der Paare und dem Familienstand. Bestimmte Krankenkassen bieten über die normale Kostenübernahme hinaus auch weitergehende Leistungen an. In der Regel kostet die In-Vitro-Fertilisation an die 3000 Euro, bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion fallen circa 3600 Euro an. Häufig müssen diese Verfahren wiederholt angewendet werden, damit es zu einer erfolgreichen Befruchtung kommt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der entstandenen Kosten einer künstlichen Befruchtung, die Patienten können mit einer Kostenübernahme von etwa 50 Prozent rechnen. Allerdings muss das Paar verheiratet sein und darf bestimmte Altersgrenzen nach unten und nach oben nicht überschreiten. Diese Regelung gilt für insgesamt drei Versuche mit einer hormonellen Unterstützung und bis zu acht Inseminationen ohne einer hormonellen Unterstützung.

Bei den privaten Krankenkassen gelten unternehmensabhängig verschiedene Regelungen. In vielen Fällen übernehmen die privaten Krankenversicherungen komplett die Erstattung der anfallenden Kosten einer künstlichen Befruchtung, wenn die Empfängnis- und Zeugungsunfähigkeit krankheitsbedingt herbeigeführt wurde und nicht heilbar ist.

Janina Wolf
Autor: Janina Wolf
Aktualisiert am: 22.03.2021