Formalitäten nach der Geburt: Checkliste

Schwangerschaft

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Wichtige Unterlagen und Anträge

Der Gang zu verschiedenen Ämtern sowie das Ausfüllen und Einreichen von Unterlagen sind nach der Geburt Ihres Babys eine Angelegenheit, die erledigt werden muss – auch wenn Sie Ihre Zeit am liebsten ausschließlich Ihrer neuen Familie widmen würden.

Dieser Artikel ist Bestandteil unserer großen und umfangreichen Schwangerschaftscheckliste.

Zur Checkliste

Damit Sie nicht den Überblick verlieren und sich schon einmal in der Schwangerschaft vorab informieren können, hat das MamaWissen Team für Sie eine Übersicht über wichtige Formalitäten nach Geburt zusammengestellt. Wir informieren Sie, wann und wo Sie diese einreichen müssen und welche weiteren Unterlagen Sie benötigen um beispielsweise die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Elterngeld zu beantragen. Alle einzelnen Punkte zu den Formalitäten finden Sie in unserer umfangreichen Schwangerschaftscheckliste – erledigte Punkte können Sie ganz einfach abhaken. So können Sie nichts vergessen.

Besorgen Sie sich alle notwendigen Anträge und Formulare schon während der letzten Schwangerschaftswochen oder lassen Sie sich diese per Post zuschicken. Bereiten Sie die Unterlagen so weit das möglich ist vor – Ausfüllen, Briefumschlag adressieren und frankieren… Das erspart Ihnen wertvolle Zeit bei den Formalitäten nach GeburtIhres Babys.

Geburtsurkunde

  • Festlegung des Vor- und Familiennamens Ihres Babys

In vielen Geburtskliniken haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind direkt anzumelden. Die erstellte Geburtsurkunde können Sie dann beim Standesamt oder in der Klinik abholen. In manchen Städten besteht die Möglichkeit sich die Geburtsurkunde per Post (Einschreiben) zusenden zu lassen.

Sie erhalten zusätzlich zur Geburtsurkunde für Ihr Familienstammbuch vier zweckgebundene Geburtsurkunden vom Standesamt. Diese Originale müssen Sie dann bei der Antragstellung beispielsweise für das Elterngeld gemeinsam mit den weiteren Unterlagen einreichen.

  • Geburtsurkunde für das Elterngeld
  • Geburtsurkunde für die Familienkasse (Kindergeld)
  • Geburtsurkunde für die Krankenkasse
  • Geburtsurkunde für religiöse Zwecke (Taufe)

Wo wird die Geburtsurkunde beantragt

  • Standesamt der Stadt in der Ihr Kind geboren ist

Bis wann muss man die Geburtsurkunde beantragen

  • innerhalb der ersten Woche nach der Geburt

Welche Unterlagen werden benötigt

  • Geburtsbescheinigung des Krankenhauses
  • Familienstammbuch / Heiratsurkunde
  • Personalausweis von beiden Elternteilen
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Paaren), falls diese schon vor der Geburt beantragt wurde – für die Geburtsurkunde nicht zwingend notwendig

Elterngeld

Wo wird das Elterngeld beantragt

  • Elterngeldstelle

Ihre zuständige Elterngeldstelle finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

Bis wann muss man das Elterngeld beantragen

  • in den ersten drei Monaten nach der Geburt, da das Elterngeld nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird

Welche Unterlagen werden benötigt

  • der von beiden Elternteilen unterschriebene Antrag auf Elterngeld (wenn Sie sich das Sorgerecht teilen)
  • original Geburtsurkunde für das Elterngeld
  • Gehaltsnachweise von vor der Geburt (Steuererklärung, Lohn- und Gehaltsbescheinigungen)
  • Bescheinigung der Ihrer Krankenkasse über die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes
  • Bescheinigung über den Mutterschaftsgeld-Zuschuss Ihres Arbeitgebers nach der Geburt

Kindergeld

Die Höhe des Kindergeldes beträgt ab 2021

  • für das erste und zweite Kind 219 Euro
  • für das dritte Kind 225 Euro
  • für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro

Bitte beachten Sie, dass ab 2016 das Kindergeld nur ausgezahlt wird, wenn eine Steueridentifikationsnummer des Kindes vorliegt.

Wo wird das Kindergeld beantragt

  • Familienkasse

Bis wann muss das Kindergeld beantragt werden

  • spätestens bis zum vierten Lebensjahr Ihres Kindes, da ansonsten der Anspruch verjährt

Welche Unterlagen werden benötigt

  • der unterschriebene Antragsvordruck
  • original Geburtsurkunde für die Familienkasse

Den Antrag finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Krankenversicherung

Sind beide Elternteile bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert so wird Ihr Kind beim berufstätigen und / oder besser verdienen Elternteil mitversichert. Ist ein Elternteil privat versichert, so muss auch Ihr Baby in der Regel privat versichert werden.

Wo wird die Krankenversicherung beantragt

  • bei der gesetzlichen Krankenkasse bei der der berufstätige Elternteil oder / und der Elternteil der am meisten verdient versichert ist
  • bei privat versicherten Kindern entscheiden Sie bei welchem Anbieter

Bis wann muss das Kind krankenversichert werden

  • so schnell wie möglich nach der Geburt

Welche Unterlagen werden benötigt

  • original Geburtsurkunde für die Krankenkasse

Erkundigen Sie sich am Besten telefonisch bei der Krankenkasse, welche Unterlagen noch zusätzlich benötigt werden!

Lohnsteuerkarte

Für den Kinderfreibetrag muss Ihr Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sein.

Wo wird der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte beantragt

  • Einwohnermeldeamt

Bis wann muss man den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte beantragen

  • in den ersten Wochen nach der Geburt

Welche Unterlagen werden benötigt

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Personalausweis / Reisepass
  • Lohnsteuerkarte
  • Vaterschaftsanerkennung (falls nicht verheiratet)
  • zur Anpassung der Steuerklassenkombination auch die Lohnsteuerkarte des anderen Elternteils

Sonderurlaub

Wo wird der Sonderurlaub beantragt

  • Arbeitgeber

Bis wann Sonderurlaub beantragen

  • schnellstmöglich nach der Geburt Ihres Kindes

Welche Unterlagen werden benötigt

  • am Besten in einem persönlichen Gespräch mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung klären

Eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung bei unverheirateten Paaren  ist vor und nach der Geburt möglich. Informationen darüber finden Sie in unserem Artikel: Formalitäten vor der Geburt: Checkliste

Denken Sie auch an folgende Dinge:

  • Rückbildungskurs anmelden
  • Antrag auf Kindererziehungszeiten bei Ihrer Rentenversicherung
  • Abschluss von Versicherungen für Ihr Kind (private Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen, private Kinderunfallversicherung, Lebensversicherung, …)
Janina Wolf
Autor: Janina Wolf
Aktualisiert am: 01.04.2021