Beruflicher Neustart in der Schwangerschaft

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So starten Sie durch

Eine Schwangerschaft während der beruflichen Neuorientierung ist selten beabsichtigt. Müssen Sie deshalb die Jobsuche aufs Eis legen? Oder können Sie beides haben: beruflicher Neustart und Kinderglück? Wir haben für Sie ein paar hilfreiche Informationen zu dem Thema beruflicher Neustart in der Schwangerschaft herausgesucht.

Das Mutterglück ist ein besonders schönes Erlebnis im Leben einer Frau. Sollte eine Schwangerschaft jedoch inmitten der Arbeitssuche eintreten, ist es meist eher unpassend. Vor allem bei der Aussicht auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möchte man ungern auf den Job verzichten. Schließlich wünscht man sich, dem Baby etwas bieten zu können. Aber lässt sich beides haben? Es ist nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber eine nicht-schwangere Frau einer Schwangeren für eine freie Stelle vorziehen würde. Schließlich muss das Unternehmen schon kurz nach der Einstellung einen Ersatz für Sie suchen. Im Bewerbungsgespräch darf der Arbeitgeber aber weder nach einer geplanten noch einer bestehenden Schwangerschaft fragen. Tut er es dennoch, dürfen Sie notfalls ruhig lügen und verneinen, da die Frage unzulässig ist. 2003 hat das Bundesarbeitsgericht nämlich entschieden, dass die Frage nach einer Schwangerschaft gegen die EU Richtlinie 76/207/EWG verstößt, da es nicht der Gleichbehandlung von Männern und Frauen entspricht. Wichtig ist jedoch, dass Sie nach der Geburt und dem Mutterschutz wieder ins Arbeitsleben einsteigen können und der vertraglich vereinbarten Arbeit nachgehen können. Den Checklistenpunkt „Arbeitgeber informieren“ finden Sie auch in unserer großen Schwangerschaftscheckliste zum Abhaken.

Nach der Einstellung

Das Vorstellungsgespräch lief erfolgreich. Sie hatten sogar Glück und der Arbeitgeber hat nicht nach einer Schwangerschaft gefragt. Doch wie soll man ihm nun offenbaren, dass man Nachwuchs erwartet? Als Schwangere genießen Sie besonderen Kündigungsschutz: Ihr Chef darf Sie in dieser Zeit nicht kündigen. Mitarbeiterinnen fürchten aber häufig, dass ihr Chef sich hintergangen fühlen könnte und sie gleich nach dem Mutterschutz entlässt. Den Checklistenpunkt „Arbeitgeber informieren“ finden Sie auch in unserer großen Schwangerschaftscheckliste zum Abhaken.Hilfreich hierfür ist ein offenes Gespräch, in dem man dem Vorgesetzten erklären kann, wie es nun weitergeht. Dazu gehört die Dauer der Elternzeit, der Wiedereinstieg und eventuell sogar Vertretungsvorschläge. Da die Frühschwangerschaft – also die ersten zwölf Schwangerschaftswochen –  die risikoreichsten einer Schwangerschaft sind, empfiehlt es sich, diese erst am Ende der 13. SSW publik zu machend. Danach sollten Sie jedoch nicht zu lange warten, das könnte sich sonst negativ auf das Verhältnis zu Ihrem Vorgesetzten auswirken.

Eine Schwangerschaft sollte Sie also keinesfalls davon abhalten, nach geeigneten Stellen zu suchen, wenn Sie das möchten. Im Sinne der Gleichberechtigung von Mann und Frau sind Sie nach deutschem Recht berechtigt, sowohl Ihre berufliche Zukunft als auch Ihre Mutterschaft ganz nach Ihrem Ermessen zu planen.

Janina Wolf
Autor: Janina Wolf
Aktualisiert am: 13.04.2021